Ziel: Provokation der
Gesellschaft
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Florian
Rötzer 12.07.2002
Die Stadt Karlsruhe versucht, durch ein
"Betretungs- und Aufenthaltsverbot" einen öffentlichen Platz für die
"Punkszene" zu sperren
Das
Amt für
Bürgerservice und Sicherheit der Stadt Karlsruhe geht
"innovative" Wege. Letzte Woche wurde von ihm ein vorerst zeitlich
beschränktes "Betretungs- und Aufenthaltsverbot" für einen Platz in
der Innenstadt verhängt, das eine bestimmte Gruppe betrifft:
"Personen, die der 'Punk-Szene' zuzurechnen sind". Anwohner und
Geschäftsleute hatten sich beschwert.
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Erst im April war der neue begehbare und bespielbare Brunnen für
den Kronenplatz fertig geworden. Dieter Behnle, der Leiter des Amts
für Bürgerservice und Sicherheit,
begründet
das verhängte Verbot gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen so:
"In der vergangenen Zeit beschwerten sich die Anwohner immer
häufiger über die Punks. Lange Zeit haben wir das Verhalten der
Punks als Belästigung eingestuft. Da Belästigungen keinen
Polizeieinsatz rechtfertigen, haben wir nichts unternommen. Doch so
wie sich die Szene im Moment verhält, kann man nicht mehr von
Belästigung sprechen. Das sind eindeutig Störungen und gegen die
gehen wir polizeilich vor."
Die
amtliche
Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe Verbot listet viele
"Verhaltensweisen" auf, die das Verbot rechtfertigen sollen, aber
eigentlich oft der "Punk-Szene" im Allgemeinen zugerechnet werden
und nicht speziell den Kronenplatz betreffen, so dass das
"Betretungs- und Aufenthaltsverbots" auf dem Platz möglicherweise
nur ein erster Schritt ist, um später die gesamte Stadt von
unerwünschten Mitbewohnern zu säubern:
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"Übermäßiger Alkoholgenuss in der
Öffentlichkeit bis hin zu Alkoholexzessen, Beschimpfen,
Anpöbeln, Beleidigen, Anspucken, Beschmutzen und Bedrohen von
Passanten, gruppenweises Lagern, Nächtigen, Sitzen an
zentralen Orten der Innenstadt, zumeist in Fußgängerzonen,
verbunden mit Anpöbeleien der Passanten, Verschmutzen von
Straßen, Wegen und Plätzen, demonstratives Urinieren und Koten
in der Öffentlichkeit, Verschmutzen von öffentlichen Plätzen,
Anlagen und deren Bestandteile, Anbetteln von Passanten,
mitunter mit besonderer Aggressivität, Mitführen und
Freilaufen lassen von Hunden, die gegenüber Passanten eine
bedrohliche Haltung einnehmen." |
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So scheint allerdings eine öffentliche Toilette wegen
"Verschmutzung" wieder geschlossen worden zu sein. Das Verbot soll
beispielsweise auch verhindern, dass die neue Brunnenanlage als
Kloake benutzt wird. Möglicherweise wäre da die Öffnung der Toilette
der bessere Weg gewesen. Erstaunlich ist immerhin, dass die Stadt
gar nicht zu erwägen scheint, Überwachungskameras zu installieren,
um bei bestimmten Anlässen schnell einzuschreiten. Das Verbot
scheint vielmehr eher ein Testballon zu sein, um festzustellen, ob
sich solche Verbote tatsächlich rechtlich auch durchsetzen lassen.
Dafür spricht auch, dass die Stadt bereits im Jahr 2000 versucht
hat, mit einer ähnlichen Verfügung ein Aufenthaltsverbot für
Personen auf dem Europaplatz durchzusetzen, die sich hier "zum
Zwecke des Alkoholkonsums" niederlassen. Das Verwaltungsgericht hob
allerdings das Verbot wieder auf.
Betreten werden darf der für Punks gesperrte Bereich nur mit
einem "begründet nachgewiesenem Interesse" ("Termine beim Arzt,
Rechtsanwalt sowie bei Behörden und Institutionen"). Der Erwerb
eines Fachbuchs in der am Platz befindlichen Buchhandlung scheint
beispielsweise dazu nicht zu gehören. Wer das Verbot überschreitet,
muss mit einem Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro oder Zwangshaft
rechnen, die Polizei darf "zur zwangsweisen Durchsetzung" Personen
verhaften.
Bedenklich ist auch, dass hier eine Personengruppe mit einem
bestimmten Aussehen von einem öffentlichen Platz ausgesperrt werden
soll, ohne dass im Einzelnen eine verbotene Tat bgeangen worden sein
muss. Willkür ist bei dieser Form der Sippenhaft, die nun eine
Jugendkultur betrifft, von vorneherein anzunehmen. Schon die
"Erscheinungsformen" der Punkszene gelten als "störend", nicht erst
ein konkreten Verhalten. Unterstellt wird eine Art der Verschwörung
gegen die Gesellschaft, d.h. gegen 2bürgerliche Konventionen und
Umgangsformen sowie Moral- und Ethikbegriffe":
"Gemeinsames Ziel von Angehörigen der Punkszene ist u.a. eine
zeitlich und inhaltlich koordinierte Provokation der Gesellschaft.
Die Angehörigen der Punkszene verstehen sich als Subkultur unserer
Gesellschaft. Dies bringen sie durch ihr äußeres Erscheinungsbild
wie auffällige Kleidung, besetzt mit einer Vielzahl von Symbolen,
Aufschriften und Nieten und typischen farbigen Punkfrisuren zum
Ausdruck."
Das "gesamte Auftreten und Verhalten" ist auf Provokation
ausgerichtet, wozu dann alle oben aufgeführten "Verhaltensweisen"
gezielt eingesetzt werden. Wie ein Angehöriger der Punkszene erkannt
werden kann, wird nicht genauer geschildert. Nicht nur das
"bedrohliche Verhalten", sondern allein schon der Aufenthalt auf
einem öffentlichen Platz und die "Szenenbildung" beeinträchtigen
Anwohner und Geschäftsleute. Es habe nicht nur zahlreiche
Beschwerden gegeben, manche "renommierten Geschäfte und Lokalitäten"
wären schon weggezogen, andere drohten damit. Eine "nicht
unerhebliche Zahl unbeteiligter Bürger" würden aus Angst den Platz
bereits meiden: "Es liegt im öffentlichen Interesse, dass dieser
zentrale und kommunikative Platz der Stadt und seiner Bevölkerung
künftig weiter vorbehaltlos benutzbar bleibt", auch wenn ein
unerwünschter Teil der Öffentlichkeit, der durch sein Aussehen
identifiziert werden kann, deswegen ausgesperrt werden muss.
Ein Vorschlag für die Punkszene wäre sicherlich der, das Verbot
nicht nur juristisch anzufechten, sondern die "Erscheinungsform" zu
ändern. Wie wäre es mit dezentem Anzug und Krawatte?