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Aufenthaltsverbot für Punker gilt nach wie vor am Kronenplatz

Stadt wird Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegen

Das Aufenthaltsverbot für Punker gilt nach wie vor. Darauf weist das Amt Bürgerservice und Sicherheit (BuS) hin. "Die entsprechende Presseverlautbarung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist insofern in der Überschrift irreführend", so BuS-Leiter Dieter Behnle. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte lediglich einem Antrag einer Einzelperson auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung der Stadt stattgegeben. Anfang Juli hatte die Stadt aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anwohnern und Geschäftsleuten am Kronenplatz ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für Personen angeordnet hatte, die der sogenannten "Punk-Szene" zuzuordnen sind.

Das Gericht führt unter anderem aus, dass es unverhältnismäßig sei, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Das verhältnismäßigere Mittel seien Einzelverfügungen an konkret ermittelte Störer. Die Stadt weist darauf hin, dass solche Aktionen in der Vergangenheit wenig gebracht haben. Deshalb, so die Auffassung der Stadt, sei die Allgemeinverfügung das richtige Mittel. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird die Stadt Beschwerde einlegen.

Bild Abschlußleiste
Stadt Karlsruhe, Presse- und Informationsamt -BS- 08.08.02